Stellungnahmen

Wissenswertes über den DHPA – Tätigkeitsbericht 26.04.2020

Der „Deutscher Hochschulverband Physician Assistant e.V.“ DHPA wurde am 2. März 2018 in Hamburg als Nachfolgeorganisation der sog. „Hochschulkonferenz“ gegründet. Satzungsgemäße Ziele des DHPA sind der fachliche Austausch der Hochschulen und ihrer Angehörigen über die Ausgestaltung und die Inhalte der Studiengänge sowie die Förderung des Berufsbildes, insbesondere durch Information und Beratung u. a. von staatlichen Organen, Verbänden und der Öffentlichkeit.

Es finden dreimal jährlich Mitgliederversammlungen statt, aus denen berichtet wird. In der letzten Mitgliederversammlung am 3. März 2020 in Wiesbaden wurden im Rahmen der turnusmäßigen Vorstandsneuwahlen Peter Heistermann als Vorsitzender und Claudia Heilmann als Stellvertretende Vorsitzende bestätigt, mit Hans-Joachim Günther wurde eine weitere Position des Stellvertretenden Vorsitzenden neu besetzt, sowie mit Stefan Sesselmann die des Schriftführers.

Zum vollständigen Tätigkeitsbericht des DHPA

Düsseldorf, im Juni 2020

Kommentar des Deutschen Hochschulverbandes Physician Assistance (DHPA) zur Stellungnahme des Aktionsbündnisses Patientensicherheit (APS) zum ATA/OTA Gesetz

In ihrer Stellungnahme vom 15.10.2019 weist die APS besonders auf zwei Aspekte hin, welche für die Ausbildung von ATAs und OTAs relevant sind und welche in gleicher Weise auch für das Studium zum Physician Assistant (PA) wichtig und zu fordern sind.  Diese sind

  1. die Notwendigkeit einer bundesweit einheitlichen Regelung der Ausbildungsinhalte und die staatliche Anerkennung der Abschlüsse, sowie
  2. die Bedeutung des Themas Patientensicherheit und dessen Verankerung in den Curricula.

Auch für den Beruf der Physician Assistance gibt es bisher keine einheitliche Maßgabe für die Studieninhalte, die gemeinsame Stellungnahme von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung aus dem Jahre 2017 stellt lediglich eine Wunschliste der Ärzteschaft an die Ausgestaltung des Berufsbildes PA dar. Eine staatliche Anerkennung des Berufes mit entsprechend ausgestalteten staatlichen Abschlussprüfungen ist dem DHPA daher ein wesentliches Anliegen. Durch die staatliche Anerkennung würde eine bessere Vergleichbarkeit des Bachelor of Science in Physician Assistance für potentielle Interessenten an dem Beruf und mögliche Arbeitgeber erlangt. Darüber hinaus wäre es auch eine wichtige Maßnahme zur Qualitätssicherung, welche wiederum dazu beiträgt, die Patientensicherheit zu fördern.

In diesem Sinne unterstützt der DHPA die Forderungen des APS zum ATA/OTA-Gesetz und würde sich eine ähnliche Gesetzesinitiative auch für den Beruf der Physician Assistants in Deutschland wünschen.

https://www.bundestag.de/resource/blob/662782/292821eb09330a2d91f4c6c6d37a91da/19_14_0109-4-_APS_ATA-OTA-data.pdf

Düsseldorf, im November 2019

Wer darf´s wie studieren? Stellungnahme zur aktuellen Situation der Physician Assistants/Medizinische Assistenten

Die aktuelle berufspolitische Situation des „Physician Assistant / ArztassistentIn / Medizinische/n AssistentIn“ ist geprägt von einer hohen Akzeptanz im angespannten Arbeitsmarkt des Gesundheitssystems einerseits und einer sich nur extrem langsam entwickelnden Normierung und einer fehlenden berufsgesetzlichen Regelung andererseits. Als Anbieter der Studiengänge sind die Mitglieder des DHPA sehr an einem zielgerichteten Diskurs mit den anderen Akteuren des Gesundheitswesens interessiert.

Berufspolitische Situation Position DHPA 2019.08.28

Düsseldorf, im August 2019

10 Positionen zum Verhältnis zwischen DHPA und Pflegeberufen

  1. Der DHPA sieht die Pflegeberufe auf der Basis von gegenseitiger Wertschätzung und Respekt als Partner in der Weiterentwicklung ihrer Berufsprofile und Kompetenzen, der Neuordnung von Aufgaben sowie in der Übernahme von Verantwortlichkeiten zur Sicherung und Verbesserung der Patientenversorgung.
  2. Der DHPA unterstützt die Pflegeberufe in ihrem Professionalisierungsprozess. Dies geschieht vor dem Hintergrund einer geteilten Perspektive über komplementäre, nicht konkurrierende Akademisierungspfade für beide Berufsbilder.
  3. OTA, ATA und CTA, als berufsrechtlich bisher auf Bundesebene nicht geregelte schulische Ausbildungen mit Zertifikatsabschluss, sind von Studiengängen Physician Assistance (PA) / Medizinische Assistenz (Med. Ass.) mit Bachelor-Abschluss an staatlich anerkannten Hochschulen zu unterscheiden. CTA und PA / Med. Ass. sind zwar beide im ärztlichen Arbeitsfeld verortet, unterscheiden sich aber maßgeblich in ihrem akademischen Niveau.
  4. Der DHPA unterstützt die Forderung der Pflegeberufe, dass neue Berufsprofile eindeutig definiert und ins Verhältnis zu bereits bestehenden Berufen gesetzt werden müssen.
  5. Der DHPA anerkennt die Bedenken der Pflegeberufe zur aktiven Abwerbung von Pflegekräften und respektiert sie.
  6. Die akademische Qualifizierung von Pflegefachkräften im Bereich ärztlicher Assistenz kann zwar einerseits kritisch gesehen werden, da sie eine horizontale Verschiebung der Fachkräfte durch die Neuzuordnung zum ärztlichen Dienst beinhaltet. Andererseits hält sie eine weitere vertikale Aufstiegsmöglichkeit durch Masterstudiengänge neben den jetzt schon existierenden bereit, die die Pflegefachkräfte in der direkten Patientenversorgung hält und sie nicht in patientenferne Arbeitsfelder wegqualifiziert.
  7. Aus Sicht des DHPA kann eine valide Aussage über den Einfluss einer obligaten fachschulischen Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf als Zulassungsvoraussetzung auf Qualität, Berufseinmündung und Akzeptanz der Absolventen eines Bachelor-Studienganges PA / Med. Ass. nur auf Grundlage einer umfassenden Evaluation getroffen werden.
  8. Eine Wahrnehmung des Studiums PA / Med. Ass. als Karrierechance für hochqualifizierte Pflegefachpersonen setzt eine differenzierte Betrachtung in Abhängigkeit von erworbenen Qualifikationen, curricularen Inhalten, akademischen Abschlüssen und sektoralem Einsatz voraus.
  9. Vor dem Hintergrund sich wandelnder Anforderungen und Strukturen im Gesundheitssystem strebt der DHPA an, gemeinsam mit den Pflegeberufen Konzepte für interprofessionelle Teams aus Pflege, Therapieberufen und ärztlichem Dienst unter Einschluss von PA/Med. Ass. zu entwickeln, nicht zuletzt, um eine Steigerung der Berufszufriedenheit aller Berufsgruppen zu erreichen.
  10. Der DHPA setzt sich für eine regelmäßige, transparente und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Pflegeberufen ein.

Düsseldorf, im November 2018

Stellungnahme des Deutschen Hochschulverbandes Physician zu den Studienmodellen „grundständig“ und „Zulassung nur mit Gesundheitsfachberuf“

  1. Die im DHPA vertretenen Hochschulen, Berufsakademien und Einzelmitglieder sehen sich einer hohen Qualität des Studiums zum Physician Assistant (PA) im Sinne der Satzung des DHPA verpflichtet. Sie stimmen darin überein, dass PAs nach dem Delegationsprinzip tätig werden.
  2. Im Mai 2017 wurde das gemeinsame Konzeptpapier „Delegationsmodell ‚Physician Assistant‘ – Ein neuer Beruf im deutschen Gesundheitswesen“ [1] von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung veröffentlicht und von den Delegierten des 120. Deutschen Ärztetags befürwortet [2]. Darin werden im Teil I das Berufsbild und die Chancen seiner Einführung charakterisiert sowie Möglichkeiten und Grenzen der Delegation von Leistungen durch den Arzt an den PA dargelegt. Die Teile II bis IV beschreiben den Tätigkeitsrahmen, Studieninhalte und zu vermittelnde Kompetenzen sowie Qualitätskriterien für die Einführung von Studiengängen. Dieses Konzeptpapier legt die gemeinsame Position der Spitzenorganisation der verfassten Ärzteschaft und des Dachverbands der kassenärztlichen Vereinigungen dar. De jure besitzt es keine Rechtsverbindlichkeit.
  3. Im Teil IV Punkt 3 des Konzeptpapiers wird als Voraussetzung für die Zulassung zum Studium Physician Assistant eine 3-jährige erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf genannt. Dazu bestehen innerhalb des DHPA unterschiedliche Meinungen. Einige Hochschulen bieten sogenannte grundständige Studiengänge an, die keine Vorausbildung voraussetzen. Gründe sind, dass das Konzeptpapier keine verbindliche gesetzliche oder gesetzesähnliche Regelung darstellt, und dass die entsprechenden Studiengänge bereits vor seiner Veröffentlichung etabliert waren. Bei diesen Einrichtungen handelt es sich um:
    – Carl Remigius Medical School
    – Fliedner Fachhochschule
    Andere Hochschulen und Berufsakademien beziehen sich auf das Konzeptpapier und lassen (bzw. ließen schon vor Veröffentlichung) nur BewerberInnen mit abgeschlossener Ausbildung zum Studium zu. Diese Einrichtungen sind:
    – Berufsakademie Sachsen
    – Duale Hochschule Baden-Württemberg
    – HSD Hochschule Döpfer
    – PraxisHochschule
    – Steinbeis-Hochschule
  4. Zu Unterschieden in der Beschäftigungsfähigkeit der AbsolventInnen beider Modelle, einschließlich ihrer Akzeptanz im ärztlichen Dienst, kann keine Aussage getroffen werden, da bisher keine vergleichende Evaluation durchgeführt wurde.

Plauen und Düsseldorf, im März 2018