Beitragsordnung des „Deutscher Hochschulverband
Physician Assistant e.V.“ – DHPA

Fassung vom 19. November 2021

§ 1 Grundsatz

  1. Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist die Satzung des „Deutscher Hochschulverband Physician Assistant e.V.“ – DHPA in ihrer Fassung vom 19.11.2021.
  2. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung des Vereins. Diese beinhaltet in § 6 jedoch die Option einer Erhebung von Mitgliedsbeiträgen, welche in einer Beitragsordnung zu regeln ist.
  3. Die Beitragsordnung kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen und geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages.
  2. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Kalenderjahr.

§ 3 Zahlungsweise und Fälligkeit

  1. Die Beitragszahlung erfolgt durch Überweisung auf Rechnung. Die Mitglieder werden in Textform per Brief oder E-Mail aufgefordert, ihren Beitrag spätestens bis zum 1. März eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins zu entrichten.
  2. Das Mitglied hat für eine pünktliche Entrichtung des Beitrags Sorge zu tragen. Der Mitgliedsbeitrag an den Verein ist zur Zahlung spätestens am 1. März eines laufenden Jahres fällig und muss bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Konto des Vereins eingegangen sein. Ist der Beitrag zu diesem Zeitpunkt bei dem Verein nicht eingegangen, befindet sich das Mitglied mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug.
  3. Der Beitrag von neuen Mitgliedern wird unterjährig fällig. Erfolgt der Beitritt im ersten Halbjahr, wird für das laufende Kalenderjahr der volle Jahresbeitrag erhoben. Erfolgt der Beitritt im zweiten Halbjahr, wird der halbe Jahresbeitrag erhoben. Der unterjährige Beitrag wird mit Erhalt der Rechnung in Textform per Brief oder E-Mail fällig.
  4. Auf Antrag kann der Vorstand die Beitragspflicht vorübergehend ganz oder teilweise erlassen. Ein Rechtsanspruch auf eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags oder auf eine Freistellung von der Beitragspflicht besteht nicht.
  5. Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Mitgliedsbeiträge.
  6. Im Falle einer Nichtentrichtung des fälligen Jahresmitgliedsbeitrags bis zum Ende eines jeweiligen Kalenderjahres nach zwei erfolglosen Mahnschreiben erfolgt nach einem entsprechenden Beschluss der Mitgliederversammlung ein Ausschluss der Mitgliedschaft aus dem Verband.

§ 4 Höhe der Mitgliedsbeiträge

  1. Beitragsklasse nach Form der Mitgliedschaft pro Jahr
    • Ordentliche Mitglieder (Mitgliedshochschulen): entsprechend Beschluss der Mitgliederversammlung gemäß §2 (1) vom 19.11.2021: 900,00 € / Jahr
    • Institutionelle Fördermitglieder (Unternehmen, Verbände, medizinische Einrichtungen etc.): 2/12 des Vollbeitrags: 150,00 € / Jahr
    • Persönliche Fördermitglieder: 1/12 des Vollbeitrags: 75,00 € / Jahr
  2. Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge.
  3. Neu festgesetzte oder geänderte Mitgliedsbeiträge werden mit Beginn des der Beschlussfassung folgenden Kalenderjahres erhoben.
  4. Jedes Mitglied kann sich freiwillig zur Zahlung eines erhöhten Beitrags verpflichten.

§ 5 Bankverbindung zur Entrichtung von Mitgliedsbeiträgen

Die Zahlung der Beiträge ist auf folgendes Bankkonto zu entrichten:

Kreissparkasse Köln, Kontoinhaber DHPA e.V.
IBAN DE98 3705 0299 0158 2784 96
BIC COKSDE33XXX

§ 6 Datenschutz

Soweit im Rahmen der Kontenführung oder der Erhebung von Mitgliedsbeiträgen personenbezogene Daten gespeichert werden, erfolgt dies unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt mit dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19. November 2021 in Kraft.