Rechtsgutachten zum Berufsbild Physician Assistant
Die Akademisierung von Gesundheitsberufen ist in Deutschland im internationalen Vergleich noch nicht weit fortgeschritten, obwohl mit einer Ausweitung von Kompetenzen erhebliche Chancen für eine Verbesserung der Versorgung verbunden werden. Es besteht bisher keine gesetzliche Regelung spezifisch für Physician Assistants, so dass Diskussionen um ihre berufliche Tätigkeitsfelder und deren Eingrenzung entstanden sind. Die in der rechtlichen und politischen Diskussion verwendeten Begriffe „Delegation“ und „Substitution“ ärztlicher Leistungen sind keine gesetzlich klar geregelten Grenzen. (Eine Substitution ärztlicher Leistungen kommt nur im stets ungefährlichen Rahmen in Betracht, heilkundliche Tätigkeiten dürfen nur in abgeleiteter Verantwortung im Rahmen der Delegation erfolgen. Erst ein Berufsgesetz würde die Tätigkeitsfelder verbindlich regeln und eine unterschiedliche Reichweite selbstständiger Tätigkeiten eröffnen.
Die vielfältige einzelfallbezogene Rechtsprechung zu den Grenzen der Ausübung von Heilkunde durch nichtärztliche Personen ist ein Beleg der erheblichen Rechtsunsicherheiten in diesem Zusammenhang. Ein Berufsgesetz für Physician Assistants, das Rechtunsicherheiten weitgehend ausräumen würde, ist auf der politischen Agenda aktuell nicht erkennbar. Daher wird der DHPA Standards für die Ausbildung der Physician Assistants formulieren, um die die Rechtsstellung von Absolventinnen und Absolventen zu verbessern und die Etablierung des Berufsbildes zu erleichtern. Ein erster Schritt in Form von Selbstverpflichtungen der Hochschulen im Stile eines Berufsgesetzes ist möglich und sinnvoll.
Der DHPA hat auf seiner Mitgliederversammlung am 10. März 2023 einstimmig der Beauftragung eines Rechtsgutachtens zugestimmt, welches die Grundlage für eine angestrebte Selbstverpflichtung der Hochschulen liefert. Der erste Entwurf des Gutachtens wurde daraufhin im Frühjahr 2023 durch ein Team der Ruhr-Universität Bochum um Prof. Huster verfasst. Im Juli wurde das Gutachten in einem Workshop mit Juristen des DHPA, dem erstellenden Team und dem Vorstand des DHPA weiter entwickelt.
Das Rechtsgutachten besteht aus zwei Teilen: Teil A beleuchtet die rechtlichen Hintergründe und begründet eine Regelung in Form von Selbstverpflichtungen der Hochschulen, die im Aufbau eng an den Berufsgesetzen anderer Gesundheitsberufe orientiert ist. Teil B formuliert einen Regelungsentwurf in der Form eines Berufsgesetzes aus. Teil A ist über den Link abrufbar, Teil B befindet sich in der Abstimmung innerhalb des Hochschulverbandes.
Der DHPA ist überzeugt mit dieser Initiative die Weiterentwicklung und Verfestigung des Berufsbildes Physician Assistant wesentlich voran zu bringen.