DHPA legt Regelungsentwurf zum Berufsbild Physician Assistant vor

Als die Mitgliederversammlung des DHPA am 8. Juli 2021 unter dem Titel „Agenda 2025“ den Beschluss zur Einführung eines umfassenden Qualitätsmanagements für die Studiengänge beschloss, konnte es für sehr ambitioniert gehalten werden. Seitdem wurden große Fortschritte gemacht, und heute legt der DHPA einen Regelungsentwurf mit dem Ziel vor, sich auf einheitliche Studienstandards in Form von Selbstverpflichtungen zur Herstellung eines einheitlichen Qualifikationsstandards zu einigen.

Grundlagen sind die einstimmigen Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 10. März 2023 zur Beauftragung eines Rechtsgutachtens und zur Durchführung eines zentralen PA-Examens als Pilotprojekt, sowie die Entwicklung eines Kompetenzkataloges und eines Logbuchs, welche die Basis für eine angestrebte Selbstverpflichtung der Hochschulen liefern und über die Links abgerufen werden können. Am 22. September 2023 beschlossen die Hochschulen zudem einstimmig die Selbstverpflichtung zur Implementierung von praktischen Prüfungen im OSCE-Format.

Der bereits hier veröffentlichte Teil A des Rechtsgutachtens beleuchtet die rechtlichen Hintergründe und begründet eine Regelung in Form von Selbstverpflichtungen der Hochschulen, die im Aufbau eng an den Berufsgesetzen anderer Gesundheitsberufe orientiert ist. Der jetzt vorliegende Teil B formuliert einen Regelungsentwurf in der Form eines Berufsgesetzes aus.

Die Veröffentlichung soll eine breite Diskussion unter den Hochschulen mit dem Ziel eröffnen, eine qualitativ hochwertige und sichere Versorgung von Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. Sie ist zugleich eine Einladung an unsere Partner, wobei der DHPA die unbeschränkten und ausschließlichen Nutzungs- und Publikationsrechte an dem erstellten Gutachten und den verknüpften Dokumenten besitzt.

Köln, den 7. April 2024

Gez. für den Vorstand

Peter Heistermann, Vorstandsvorsitzender